In letzter Zeit ist zu beobachten, dass Versicherer sich die Ansprüche des Geschädigten abtreten lassen, um Werkstätten anschließend wegen der Durchführung angeblich nicht notwendiger Arbeiten bei der Reparatur von Unfallfahrzeugen in Regress zu nehmen. Werkstätten sollten sich dadurch aber nicht verunsichern lassen. Wenn der Kunde die Reparatur gemäß Gutachten in Auftrag gibt und die Werkstatt sich daran hält, hat sie nichts zu befürchten.
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