Zusatzqualifikation eCar-Service

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Bildquelle: ZDK

Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe hat die Initiative „eCar-Service“ ins Leben gerufen, damit sich Kfz-Meisterbetrieben für Service- und Reparaturarbeiten an Hybrid- und Elektrofahrzeugen qualifizieren können. Das Zusatzzeichen „eCar-Service“ soll die Autofahrer*innen darauf hinweisen, dass das Personal geschult und Werkstattausrüstung für Arbeiten an E-Autos vorhanden ist.

Noch fahren wenige Hybrid- und Elektrofahrzeuge zum Service oder zur Reparatur in die Werkstatt, aber „Wir können heute selbstverständlich auch E-Auto“, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Mit eCar-Service wollen wir den Autofahrer:innen zeigen, dass wir auch in Zukunft ihre verlässlichen und top qualifizierten Partner für Service und Reparatur am Fahrzeug bleiben, ganz gleich, mit welchem Antrieb“, so Wilhelm Hülsdonk, ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister.

Was die Voraussetzungen betreffen, so muss mindestens eine Person, die HV-Schulung (FHV nach DGUV-Information 209-093) absolviert haben, die Werkstattausrüstung tauglich sein, ein Ladepunkt und eine entsprechende Abstellfläche für beschädigte Hochvolt-Fahrzeuge vorhanden sein.

Kunden können sich ab Ende September auf der Webseite eCar-Service.de informieren und eine geeignete Werkstatt in ihrer Nähe finden.

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