Bei der AHK-Nachrüstung die Kühlung nicht vergessen

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Bildquelle:shutterstock

Die Anhängerkupplung ist wohl die meist nachgerüstete Sonderausstattung, egal ob für den Transport der Fahrräder oder zum Ziehen des Pferdeanhängers. Doch oftmals wird bei der Nachrüstung das Kühlsystem außer Acht gelassen.

Viele Endkunden schauen bei einer Nachrüstung vor allem auf den Preis. Gerade im Netz locken günstige Komplettangebote die Kunden – etwa eine abnehmbare AHK für einen Golf 6 inklusive E-Satz und Typgenehmigung ab 160 Euro. Was viele Fahrzeughalter und so manche Profis vergessen: Wird eine Anhängerkupplung nachgerüstet, muss auch das Kühlsystem an die geänderten Bedingungen angepasst werden.

Wird eine Anhängerkupplung bereits ab Werk verbaut, kommen größere Kühler und stärkere Lüfter zum Einsatz – je nach Hersteller auch nur eines oder beides davon. Manche Hersteller greifen auch auf doppelte Kühlerlüfter zurück, wenn ab Werk eine Automatik mit Anhängerkupplung geordert wird – hier hilft der Werkstatt der Vergleich mit den OE-Varianten im Teileprogramm.

Die größeren Kühler verfügen über mehr Lamellen, um die Hitze schneller abführen zu können, die Kühlerlüfter haben in der Regel mehr Leistung, etwa 600 Watt statt 400 Watt in der Serienausstattung ohne AHK. Wird ein solcher stärkerer Kühlerlüfter verbaut, muss gegebenenfalls die Motorsteuerung mittels Codierung über die Änderung in Kenntnis gesetzt werden.

Gerade wenn das Kühlsystem mit einem wassergekühltem Turbolader und oder einem Automatikgetriebe ausgestattet ist, gehört die Anpassung an das Kühlsystem zur Pflicht und nicht zur Kür – anderenfalls drohen Motor und Getriebeschäden, wenn der Kunde im nächsten Urlaub mit dem Wohnwagen in die Alpen fährt, oder regelmäßig den Pferdeanhänger am Haken hat – auf Kulanz und Garantie haben Kunden in so einem Fall auch dann keinen Anspruch mehr, wenn eine ansonsten originale Anhängerkupplung des Herstellers nachgerüstet wurde. (SB)

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