Cookie-Einwilligung II – Urteil des BGH vom 28. Mai 2020 – I ZR 7/16
Voreingestelltes Ankreuzkästchen ersetzen keine wirksame Einwilligung
Ein Unternehmen (folgend „Beklagte“) hatte im Jahr 2013 ein Internet-Gewinnspiel veranstaltet. Wer teilnehmen wollte, musste seinen Namen und seine Anschrift in ein Online-Formular eintragen. Es waren zwei Einwilligungserklärungen vorhanden, denen je ein Ankreuzfeld vorangestellt war. Zur Teilnahme musste mindestens in einem Feld ein Haken gesetzt sein.
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