Erleuchtung zum Stichtag

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Bildquelle: Jung-Leuchten GmbH

Wer ab September 2023 seine Lackierkabine mit Ex-Zulassung weiter betreiben will, muss die Beleuchtung bis dahin umrüsten. Der Vertrieb der verbreiteten T8-Leuchtstoffröhren ist dann aufgrund der schlechten Effizienz verboten.

iele Leuchtmittel in Lackier-, Spritz- oder Schleifkabinen mit T8-Leuchtstoffröhren werden mit technisch veralteten, verlustarmen Vorschaltgeräten (VVG) oder sogar noch mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) betrieben, die bis zu 300 Prozent mehr Strom verbrauchen und daher laut EU-Verordnung längst nicht mehr in modernen Leuchten eingesetzt werden dürfen. Außerdem erzielen die alten Röhren nur bis zu 80 Lumen pro Watt, in Verbindung mit alten Vorschaltgeräten brauchen sie sehr viel mehr Energie als LED-Leuchten, um die gewünschte Helligkeit zu erreichen. Hinzu kommt eine deutlich geringere Lebensdauer, laut Herstellerangaben rund 20.000 Stunden im Mittel. Moderne LED-Leuchtmittel erreichen mit einer mittleren Lebensdauer von über 50.000 Stunden deutlich höhere Laufzeiten.

Trotz dieser und weiterer Vorteile durch den Einsatz neuer LED-Leuchten sind viele Lackierbetriebe noch zurückhaltend, wenn es um das Thema Umrüstung geht. Sie befürchten vor allem lange Stillstandszeiten der Anlage und schrecken vor den vermeintlich hohen Investitionen zurück. Holger Mang, Marketingverantwortlicher bei der Jung-Leuchten GmbH in Bodelshausen, kennt aus seiner Erfahrung noch einen weiteren Grund: „Aufgeschobene Investitionen in moderne LED-Technologie lagen bisher teilweise auch an einer Unsicherheit bei den Betreibern. Häufig fehlt es an Fachwissen bezüglich der technischen Einschränkungen im Ex-Bereich durch den Gesetzgeber“, erklärt Mang. Und nicht jeder Betreiber ist sich bewusst, dass Veränderungen an den für den Ex-Bereich zugelassenen Leuchten zum Verlust der Gewährleistung, vor allem aber zum Erlöschen der Ex-Zulassung führen. So zum Beispiel durch den Austausch von Leuchtstoffröhren einer Ex-Leuchte durch einfache Retrofit- bzw. LED-Röhren. Neben dem Verlust der Zulassung bringen sie einen weiteren Nachteil mit sich. Aufgrund des reduzierten Abstrahlwinkels trifft kein Licht mehr auf den Reflektor und deutliche Hell-/Dunkelkontraste verschlechtern das Lichtbild, sodass die Lichtausbeute sogar unter der von T8-Leuchtstoffröhren liegt.

Bezüglich der notwendigen Investitionen erklärt Holger Mang: „Die Kostenunterschiede zu herkömmlichen Retrofit- oder LED-Röhren erklären sich unter anderem durch hochwertiges Material und einen höheren Bestückungsaufwand bei der Produktion.“ Auch wenn eine Amortisationsrechnung aufgrund der unterschiedlichen Situationen in den einzelnen Betrieben sehr individuell und schwer darstellbar ist, betont Mang, dass sich die Anschaffungskosten aufgrund deutlicher Energieeinsparpotentiale in der Regel sehr schnell amortisieren. Hinzu kommt, dass die deutlich längere Lebensdauer der LED-Leuchten stark verlängerte Wartungsintervalle und damit weniger Ausfallzeiten durch Anlagenstillstand mit sich bringen. Interessenten sollten sich außerdem über die Fördermöglichkeiten in ihrem jeweiligen Bundesland informieren.

Betreiber, die bereits Ex-Leuchten der Jung-Leuchten GmbH einsetzen, haben den Vorteil, dass sich diese einfach und schnell auf LED umrüsten lassen, ohne die Ex-Zulassung zu verlieren. Dazu verbleiben die alten Leuchtengehäuse in der Anlage und werden mit den neuen, vorkonfektionierten LED-Leuchteneinsätzen bestückt. Dazu gehört auch eine neue ESG-Scheibe mit aufgeschäumter Dichtung. Die Anlage kann so nach kurzer Zeit wieder in Betrieb gehen. Jung-Leuchten verwendet nach eigenen Angaben ausschließlich hochwertige LED-Platinen. Diese Module haben deutliche Vorteile bei Lebensdauer, Lichtstrom, Wärmeresistenz und Stromersparnis, eigenen sich besonders bei hoher Schalthäufigkeit und sind robust gegen Erschütterungen und Vibrationen. Eine so umgerüstete Jung-Leuchte ist außerdem DALI-fähig und kann über eine DALI-Steuerung einzeln angesteuert und stufenlos gedimmt werden. Die LED-Leuchten erzeugen ein homogenes und blendfreies Licht und bringen sofort nach dem Einschalten die volle Lichtleistung mit einem Lichtstrom, der rund 20 Prozent über dem einer vergleichbaren, neuen Röhrenleuchte liegt. Die Farbtemperatur ist von neutralweiß bis zu Tageslichtweiß in einem Bereich von 4.000 bis 6.500 Kelvin wählbar. Da außerdem alle Komponenten frei von lackbenetzungsstörenden Substanzen sind, eignen sich die LED-Leuchten von Jung demnach besonders für den Lackierbereich.

Vorher – Nachher: Deutlich erkennbar sind die Unterschiede zwischen alter Röhren-(li.) und neuer LED-Ausstattung. Höhere Lichtleistung und homogenere Lichtverteilung erleichtern die Arbeit und fördern die Produktivität.

Fotos: Jung-Leuchten GmbH

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