In der Not gemeinsam ausbilden!

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Bildquelle: BafA

Auszubildende sind für freie Werkstätten das Kapital der Zukunft. Darin zu investieren, stellt angesichts der Belastungen der Pandemie eine besondere Herausforderung dar – gerade Karosserie- und Lack-Betriebe haben empfindliche Umsatzeinbußen zu beklagen. Damit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht ausgerechnet die Zukunftsplanung aufs Spiel gesetzt wird, hat der Bund das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ aufgelegt und zuletzt um einige Fördermöglichkeiten erweitert.

Über das Programm können Ausbildungsbetriebe jetzt einen Zuschuss zu den Kosten von Kursen zur Ausbildung und zur Prüfungsvorbereitung beantragen. Außerdem wird die Auftrags- und Verbundausbildung künftig stärker gefördert.

Die bereits seit August 2020 geltende Förderrichtlinie wurde nochmals ausgeweitet. Alle aktuellen Maßnahmen im Überblick:

Ausbildungsprämie: Ausbildende Betriebe, die ihre Ausbildungsleistung trotz Pandemiebelastung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, bekommen eine Ausbildungsprämie. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit). Für das kommende Ausbildungsjahr steigt die Prämie auf 4.000 Euro.

Ausbildungsprämie plus: Ausbildende Betriebe, die ihre Ausbildungsleistung trotz Pandemiebelastung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, bekommen für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit). Für das kommende Ausbildungsjahr steigt die Prämie auf 6.000 Euro.

Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist. Zusätzlich wird auch die Ausbildervergütung bezuschusst.

Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn Betriebe die Ausbildung pandemiebedingt temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister befristet die Ausbildung übernehmen und der Stammausbildungsbetrieb oder der Interimsausbilder dafür eine Förderung von 450 EUR pro Woche je Auszubildender bzw. Auszubildendem erhalten. Die Mindestdauer beträgt vier Wochen, maximal können 18 Wochen gefördert werden (maximale Förderhöhe von 8.100 EUR).

Übernahmeprämie: Betriebe, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen Unternehmen jeder Größe bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, können pro Auszubildender bzw. Auszubildendem eine Prämie von 6.000 Euro erhalten. Die Prämie wird auch dann gezahlt, wenn Auszubildende übernommen werden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt gekündigt oder aufgelöst wurde.

Lockdown II-Sonderzuschuss:  Ausbildende Kleinstunternehmen können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR für jede/n Auszubildende/n erhalten, wenn das Unternehmen pandemiebedingt seit November 2020 seine Geschäftstätigkeit völlig oder weitgehend einstellen musste.

Förderung von Prüfungsvorbereitungen: Ein besonders von der Pandemie betroffener Ausbildungsbetrieb mit maximal 499 Mitarbeitenden kann einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihm dadurch entstehen, dass er seinen Auszubildenden Prüfungsvorbereitungslehrgänge zur Verfügung stellt. Der Zuschuss beträgt 50 % der entstandenen Kosten, maximal aber 500 Euro.

Förderanträge

Die meisten der Maßnahmen (Ausbildungsprämien, Prämien zur Vermeidung von Kurzarbeit, Übernahmeprämie, Lockdown II-Sonderzuschuss) erfordern eine Beantragung bei der Bundesagentur für Arbeit:

www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern

Für eine Förderung der pandemiebedingten temporären Auftrags- und Verbundausbildung sowie den Zuschuss für Prüfungsvorbereitungslehrgänge ist aber die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig:

www.kbs.de/DE/Bundesprogramm_Ausbildung/node.html

Ein wenig Eile ist unter Umständen geboten: Die meisten Förderungen laufen nur bis Ende dieses Jahres (der Lockdown II-Sonderzuschuss sogar nur bis 31. Juli). Die Ausbildungsprämien gelten für die Ausbildungsjahre 2020/2021 und 2021/2022.

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