Neue Regeln für Gefahrstoffe: TRGS 510 aktualisiert

0
3108
Bildquelle: Dekra

Mit der aktualisierten Fassung der TRGS 510 (technische Regel zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sollten Händler, Logistiker und Anwender von Gefahrstoffen prüfen, ob die Änderungen für ihr Unternehmen relevant sind. Die Änderungen betreffen u. a. die Lagerung kleiner Mengen von brennbaren Flüssigkeiten oder giftiger Chemikalien. Es müssen verschiedene Richtlinien und Gesetze beachtet werden, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Umwelt garantieren zu können.

Diese Produkte sind innerhalb der Gefahrstofflagerung besonders zu beachten:

  • Entzündbare Flüssigkeiten, wie z. B. alkoholhaltige Produkte
  • Aerosole und Druckgaspackungen, wie z. B. Sprühdosen
  • Brandfördernde Flüssigkeiten, wie z. B. Wasserstoffperoxid
  • Wassergefährdende Flüssigkeiten, wie z. B. Schmierstoffe und Altöl
  • Giftige Stoffe, wie z. B. Methanol

Die TRGS 510 bietet Arbeitgebern eine umfangreiche und detaillierte Hilfestellung. Die aktualisierte Fassung wurde neu strukturiert, Schwellenwerte für Kleinmengen und Regelungen für Zugangsbeschränkungen wurden neu gefasst. Entfallen sind jedoch die Vorgaben für die Lagerung in Verkaufsräumen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Schutzmaßnahmen selbst im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ableiten muss.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Hinterlassen Sie einen Kommentar
Bitte tragen Sie Ihren Namen ein