Neue Reifenkennzeichnung seit 1. Mai

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Bildquelle: www.dasreifenlabel.de

Die EU-weit novellierte Vorschriften für die Reifenkennzeichnung ist seit dem 1. Mai in Kraft. Grundlage ist die neue Verordnung (EU) Nr. 740/2020, die wie die jetzt abgelöste Vorgänger-VO (EU) Nr. 1222/2009 Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen festlegt.

Neu ist, dass das sogenannte Reifenlabel nun über diese drei Kriterien hinaus zusätzlich Angaben zu Reifenmarke, Typkennung (Artikelnummer), Dimensionsbezeichnung und Eignung des Reifens auf Schnee und Eis enthält. Außerdem verlinkt neuerdings ein auf dem Label enthaltener QR-Code direkt auf die in einer neuen EU-Datenbank vom Hersteller hinterlegten Informationen zu dem jeweiligen Produkt.

Die Reifenkennzeichnung verfolgt das Ziel, durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr zu erhöhen. Michael Schwämmlein, Geschäftsführer Technik beim Bundesverband Reifenhandel, schränkt allerdings ein, dass für die Gesamtbeurteilung eines Reifens mehr Faktoren wichtig seien als die, die auf dem Label zu Verfügung stehen. „Das Label gibt zwar Aufschluss über das Nassbremsverhalten und das externe Rollgeräusch eines Reifens, enthält aber keinerlei Anhaltspunkte zu Produkteigenschaften wie z. B. Bremsverhalten auf trockener Fahrbahn, Aquaplaning und Seitenführung, Fahrstabilität, Handling, Verschleiß und Innengeräusch, die regelmäßig in Reifentests untersucht werden.“

Händler sind verpflichtet, Verbrauchern im Vorfeld des Kaufabschlusses die Informationen des Reifenlabels zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch im sogenannten Fernabsatz, also z. B. im Online- oder Telefonverkauf.

Mehr Informationen zur neuen Reifenkennzeichnung gibt es auf der Website www.dasreifenlabel.de.

https://dasreifenlabel.de/wp-content/uploads/Das_Reifenlabel_Flyer.pdf

https://dasreifenlabel.de/infopool/download/

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