Start Meldungen-NL Mechanik Neues E-Auto-Förderprogramm ab 2026 – sozial gestaffelt, aber umstritten

Neues E-Auto-Förderprogramm ab 2026 – sozial gestaffelt, aber umstritten

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Kaufprämie für den Volkswagen ID in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Gültig bis 31.03.2026 für ID. Neuwagen Foto: Volkswagen

Die Bundesregierung konkretisiert die neue Förderung für Elektrofahrzeuge im Privatmarkt. Gefördert werden Neuwagen-Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026, sowohl beim Kauf als auch beim Leasing. Die Basisförderung liegt bei 3.000 Euro für reine Batterie-Elektroautos (BEV) und 1.500 Euro für bestimmte Plug-in-Hybride (PHEV) bzw. Range-Extender. Voraussetzung bei PHEV/REX: höchstens 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite. Die Förderung ist nicht an einen Listenpreis gekoppelt; zudem gilt eine Mindesthaltefrist von 36 Monaten.

Kern des Programms ist die soziale Staffelung: Förderberechtigt sind Haushalte bis 80.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen (plus 5.000 Euro pro Kind, maximal 90.000 Euro). Unter 60.000 Euro gibt es +1.000 Euro, unter 45.000 Euro nochmals +1.000 Euro; zusätzlich 500 Euro pro Kind (max. 1.000 Euro). Damit sind je nach Konstellation bis zu 6.000 Euro möglich. Das Online-Portal für Anträge soll voraussichtlich im Mai 2026 starten, Anträge sollen rückwirkend gestellt werden können.

Vorteile der Förderung (Pro)

  • Soziale Staffelung: stärkere Unterstützung für niedrigere und mittlere Einkommen sowie Familien – soll den Umstieg erleichtern.
  • Kauf und Leasing förderfähig: erreicht auch Haushalte, die kein Auto kaufen möchten oder können.
  • Rückwirkende Förderung ab 01.01.2026: kann Kauf-/Leasingentscheidungen ab Jahresbeginn absichern.
  • Breite Marktabdeckung (keine Marken-/Herkunftsbindung): laut Branchenverband ein Signal für bezahlbare Modelle im gesamten Markt.
  • Planungssicherheit/Impulswirkung: Handel und Verbände erwarten einen Nachfrageimpuls, wenn die Umsetzung zügig läuft.

Nachteile und Kritikpunkte (Contra)

  • Keine Förderung für gebrauchte E-Autos: VDIK und ZDK kritisieren, dass viele einkommensschwächere Haushalte typischerweise Gebrauchtwagen kaufen – und dass fehlende Gebrauchtwagenförderung Restwerte/Leasingkonditionen belasten kann.
  • Förderstart über Portal erst ab Mai 2026: ZDK und VDIK warnen vor Unsicherheit und Verzögerungen durch spätes Portal und potenziell hohen Bearbeitungsaufwand.
  • Komplexer Einkommensnachweis: VDIK sieht gerade bei mehreren steuerlich veranlagten Haushaltsmitgliedern Bürokratie-Risiken.
  • Einbezug von PHEV/Range-Extender umstritten: Die Deutsche Umwelthilfe hält die Förderung auch von Plug-in-Hybriden für klimapolitisch schwach und verweist auf deutlich höhere Emissionen im Praxisbetrieb (DUH-Position).
  • Kein Preisdeckel / Effizienzbegrenzung: Kritiker bemängeln, dass ohne zusätzliche Kriterien auch sehr große, schwere Modelle begünstigt werden könnten (DUH-Argumentation).
  • Flankierende Maßnahmen entscheidend: Verbände betonen, dass Ladeinfrastruktur und Stromkosten den Umstieg stark beeinflussen – reine Kaufanreize reichen nicht.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des BMUKN:

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