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ZKF ist für UPE-Aufschlag

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Bildquelle: Spies Hecker

Wenn die Hersteller wie VW oder Opel das Ersatzteilgeschäft zurückholen wollen und die Preise für freie Werkstätten und gewerbliche Wiederverwender deutlich erhöhen, dann müssen Lösungen gefunden werden, so das Fazit des letzten Schadentalks. ZKF-Präsident Börner empfiehlt jedem Betrieb, eventuelle UPE-Aufschläge zu berechnen, um wirtschaftliche Verluste im Teileinkauf beim Betriebsergebnis auszugleichen. Bei den UPE handelt es sich um eine „Unverbindliche Preisempfehlung“ des Herstellers und nicht um eine bindende oder unveränderbare Tatsache.

Auch das Urteil des BGH vom 25.09.2018, VI ZR 65/18 könne eine Argumentationshilfe sein. Dieses Urteil beschreibt, dass „die Preise der Ersatzteile, die eine markengebundene oder eine freie Fachwerkstatt dem Kunden in Rechnung stellt, nach deren eigener Preisgestaltung gestaltet sein können; sie können sich im Rahmen der unverbindlichen Preisempfehlung der Fahrzeughersteller und/oder ihrer Importeure für Originalersatzteile (vgl. Soergel/Ekkenga/Kuntz, BGB, 13. Aufl., § 249 Rn. 166 Fn. 547) bewegen, aber auch darüber oder darunter liegen.“

Quelle: https://www.zkf.de/

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