Start Meldungen-NL Mechanik Drum prüfe, wer die Werkstatt bindet

Drum prüfe, wer die Werkstatt bindet

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Bildquelle: Pixelio

Wer seinen Betrieb auf gesteuerte Versicherungsschäden ausrichten und Marktkonditionen gegen Auslastungsversprechen eintauschen möchte, kommt an den Konzepten der „Partnerwerkstatt“ kaum vorbei.

Wer sich darauf einlässt, sollte allerdings nicht vergessen, dass die vermeintlichen Vorteile eben auch teuer erkauft werden müssen. Dies musste kürzlich ein Betrieb schmerzhaft erfahren, den sein Select-Partner-Vertrag bei der Reparatur eines Haftpflichtschadens nicht nur 5.149,98 Euro kostete, sondern zudem mit den Kosten eines über zwei Instanzen laufenden Verfahrens und eine Niederlage sowohl vor dem Landgericht Mainz als auch OLG Koblenz belastete.

Fazit zum Beschluss des OLG Koblenz vom 22. Juli 2022, Az. 12 U 454/22: Wer sich auf einen Partnervertrag mit einem Versicherer einlässt, verkauft seine Leistung in der Regel nicht nur unter Marktwert. Im Schadenfall muss er besonders aufpassen, damit er durch ungeschicktes Agieren seines Kunden nicht doppelt verliert. Eine enge Kommunikation mit dem Kunden und die Hinzuziehung eines Anwalts sind in jedem Fall sinnvoll.

Weitere Urteile und Interpretationen zu Rechtsprechungen vom Autor und RA Dr. Wolf-Henning Hammer (Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH) sind in unserem Archiv für FW-Abonnenten hinterlegt:

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