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Aussetzung der Insolvenzpflicht in beschränktem Umfang

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Aufgrund der bestehenden COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung am 17.09.2020 einen Gesetzentwurf angenommen, der die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in beschränktem Umfang verlängert.

Die durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) im März 2020 in Kraft getretene Aussetzung der Antragspflicht für Unternehmen, die aufgrund der Pandemie insolvent geworden sind und die Aussicht auf eine Sanierung z. B. unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfen haben, lief am 30.09.2020

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