Regress des Versicherers gegen die Werkstatt

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Quelle: Pixabay

„Prüfberichte“, die laut Vorgaben der Versicherer angefertigt werden, sind inzwischen ebenso fester Bestandteil des Unfallschadensgeschäfts wie die Reparatur selbst.

Dies gilt auch für die daraus folgenden, standardisierten Kürzungen
und die Diskussionen mit dem Kunden. Dass die gekürzten Beträge oftmals
„lediglich“ im zweistelligen Bereich liegen, gehört dabei genauso zum Spiel
wie deren Willkürlichkeit und der Umstand, dass sie nach einer werkstattseitigen Beanstandung doch noch gezahlt werden.

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