Dass es fürs Rasen eine saftige Strafe und ein Bußgeld gibt, weiß jeder Autofahrer und hat fast jeder Führerscheininhaber auch schon mal am eigenen Leibe erfahren müssen. Doch gilt das auch für zu langsames Fahren? Das kann ja schließlich ein Hindernis auf der Straße darstellen und ziemlich gefährlich werden, gerade auf der Autobahn … Zu langsames Fahren ist nach § 3 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung verboten. In § 3 Absatz 2 StVO steht geschrieben: „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“
Wer ohne triftigen Grund (z. B. Probleme, die die eigene Sicherheit oder die anderer Verkehrsteilnehmer gefährden) zu langsam fährt, stellt ein vermeidbares und gefährliches Hindernis auf der Straße dar und muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.