Wieder einmal stehen zahlreiche etliche rechtliche Änderungen bevor. Aber Panik ist fehl am Platz, lassen Sie uns schauen, was zu tun ist.
Zugang zu Ersatzteilen und technischen Informationen
Das vorrangige Thema ist wohl der diskriminierungsfreie Zugang zu Ersatzteilen und technischen Informationen. Hier gilt, dass jede Vereinbarung, die Mitglieder eines selektiven Vertriebssystems daran hindert, Ersatzteile an unabhängige Werkstätten zu verkaufen, eine Kernbeschränkungdarstellt. Für diese gilt die kartellrechtliche Gruppenfreistellung gemäß Art. 5 lit. a VO (EU) 461/2010 (Kfz-GVO) nicht. Die VO (EU) 2018/858 (Art. 61, 63) verpflichtet Hersteller zusätzlich, Reparatur- und Wartungsinformationen diskriminierungsfrei und zu angemessenen Bedingungen bereitzustellen.