Neue Vorgaben für Autos und Verkehr

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Ab 2026 gelten in Deutschland und der Europäischen Union (EU) diverse Regelungen, die relevant sind für Autofahrer, Fahrzeughalter und Unternehmen.

Neues Notrufsystem fürs Auto

Ab 2026 müssen Pkw- und Transporter-Hersteller das Notrufsystems Next Generation eCall in neu entwickelte Fahrzeuge einbauen. Ein Jahr später wird Next Generation eCall auch für alle Neuwagen Pflicht. Wie sein Vorgänger eCall wählt das System automatisch 112 und sendet wichtige Fahrzeugdaten an die Einsatzkräfte. Im Gegensatz zum bisherigen Notrufsystem funktioniert Next Generation eCall auch über 4G und 5G – die Daten lassen sich schneller und stabiler übertragen.

THG-Quote 2026 für Besitzer von Elektroautos

Die Bundesregierung unterstützt auch im neuen Jahr die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), um den Ausstoß von CO2 zu reduzieren. Um die CO2-Einsparungen von Elektroautos im Straßenverkehr an Unternehmen zu verkaufen, muss man die THG-Prämie für 2026 bis zum 10. November 2026beantragen. Die Auszahlung erfolgt einmal im Jahr. Für Privatpersonen sind die Einnahmen daraus nicht steuerpflichtig.

HU-Plakette in 2026

Fahrzeuge mit blauer HU-Plakette am Kennzeichen müssen 2026 zur Hauptuntersuchung nach Paragraf 29 StVZO vorgeführt werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird eine braune Plakette ausgegeben, das Fahrzeug ist dann 2028 erneut fällig. Die kleine Ziffer am oberen Rand der Plakette verrät den Monat, in dem spätestens die Prüfwerkstatt aufgesucht werden sollte.

Wird das Fahrzeug zu spät zur Hauptuntersuchung gefahren, droht ein Bußgeld:

• Bei einer Verspätung von zwei bis vier Monaten: 15 Euro,
Bei einer Verspätung von vier bis acht Monaten: 25 Euro,

Bei einer Verspätung von mehr als acht Monaten; 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Neue Abgasnormen: Euro 6e und Euro 7

Zu den neuen Regeln zählen in der EU 2026 auch gleich zwei neue Abgasnormen für Autofahrer:

  • Die angepasste Euro 6e gilt ab dem 1. Januar 2026: Hier ändert sich die Temperatur, bei der die Straßentests gefahren werden. Die Grenzwerte der Abgasnorm müssen dann innerhalb eines größeren Temperaturrahmens gelten.
  • Ab dem 29. November 2026 wird die Euro 7 für neu entwickelte Pkws gültig. Während die Grenzwerte klassischer Schadstoffe weitgehend stabil bleiben, erweitert Euro 7 den Fokus:
  • Ultrafeine Partikel ab 10 Nanometer werden künftig bei allen Ottomotoren erfasst.
  • Neu ist die Regulierung weiterer Emissionsquellen wie Reifen- und Bremsabrieb. Hierfür gelten einheitliche Grenzwerte ab 2035.
  • Abgasreinigungssysteme müssen ihre Wirksamkeit über mindestens 160.000 Kilometer oder acht Jahre nachweisen.
  • Für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride kommen Haltbarkeitsvorgaben für ihre Antriebsbatterie.
  • Manipulationsschutz und Datenkontrolle werden verschärft, um Emissionen auch im Alltagsbetrieb verlässlich zu überwachen.

Stufenweiser Führerscheintausch

Wer noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein hat, sollte nicht verpassen, den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkarten-Format zu beantragen.

Der Umtausch des alten Führerscheins ist an bestimmte Fristen gebunden:

  • Ist die Fahrerlaubnis aus den Jahren 1999 bis 2001 sollte die Beantragung für das neue Dokument bis 19.01.2026 erfolgen.
  • Für die Dokumente, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, ist für den Antrag noch Zeit bis zum 19.01.2027.

Der neue Führerschein ist 15 Jahre lang gültig. Die Gebühr beträgt 25 Euro.

Wer nach diesem Fristdatum bei einer Kontrolle noch den alten Führerschein vorzeigt, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den neuen Führerschein nachreichen – andernfalls droht erneut ein Bußgeld.

Erhöhung der CO2-Steuer 2026 für Autos und andere Kraftfahrzeuge

Ab Januar 2026 tritt die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft. Der konkrete Preis pro Tonne ausgestoßenem CO2 steht noch nicht fest – bewegt sich aber im Rahmen von 55 bis 65 Euro. Das macht sich auch an der Zapfsäule bemerkbar. Benzin und Diesel verteuern sich 2026 jeweils um mehrere Cent pro Liter.

Die Befreiung rein elektrischer Fahrzeuge von der Kfz-Steuer wurde bis 2035 verlängert. Das heißt: Jedes Fahrzeug ist ab dem Erstzulassungsdatum bis zu zehn Jahre steuerfrei. Ab dem elften Zulassungsjahr wird die Kfz-Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Wagens berechnet.

Für rein elektrische Dienstwagen wird der Bruttolistenpreis für die reduzierte Besteuerung („0,25-Regelung“) von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben.

Fahrausbildung

Der Weg zum Führerschein soll moderner und flexibler werden. Für kommendes Jahr plant das Bundesverkehrsministerium eine Reform, um die Führerscheinkosten zu senken. Theorieeinheiten könnten künftig per App absolviert werden – auch von zuhause aus. Bund und Länder verhandeln über eine deutliche Reduzierung und Aktualisierung des Fragenkatalogs für die theoretische Prüfung. Manche Fahrstunden sollen im Simulator absolviert werden können. Schließlich sehen die Pläne weniger Stunden für Sonderfahrten wie Nacht-, Überland- oder Autobahnfahrten vor. Fahrschulen würden somit neue Möglichkeiten erhalten und Fahrschüler mehr Planungsspielraum.

(cepe)

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