HU-Bericht wird digital

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr entwickelten Digitalen Untersuchungsbericht (DUB) veröffentlicht. Damit stehen zentrale Inhalte des HU-Untersuchungsberichts digital zur Verfügung: Fahrzeughalterinnen und -halter können ihre Hauptuntersuchungsdaten ab sofort online abrufen, teilen und bei Bedarf an Dritte weitergeben – etwa beim Fahrzeugverkauf.

Der DUB ist für alle Hauptuntersuchungen verfügbar, die ab dem 25. November 2025 durchgeführt wurden; frühere Untersuchungen sind beim KBA nicht abrufbar. Der Zugriff erfolgt per QR-Code, Link oder über die KBA-Website und setzt die Nummer des HU-Berichts, die Schlüsselnummer der Überwachungsinstitution sowie eine Identifikationsnummer voraus. Eine Weitergabe kann durch den Austausch der Zugriffsdaten widerrufen werden.

Den gedruckten HU-Bericht ersetzt der DUB derzeit noch nicht, kann aber in fast allen Anwendungsfällen genutzt werden. Grundlage sind Regelungen der StVZO (§§ 29, 29a, Anlage VIII) sowie eine Verkehrsblattverlautbarung von 2025.

(cepe)

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