Dashcams als Zusatzgeschäft für Kfz-Werkstätten

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Eine Dashcam kann vor Fahrerflucht schützen – Sicherheit verkauft sich immer gut. Bildquelle: shutterstock

Das Geschäft mit der Sicherheit

Dashcams sorgen in sozialen Medien für viel Unterhaltung. Autofahrer können mit den Kameras Videomaterial sammeln, um sich bei Unfällen und Parkremplern abzusichern. Die Nachrüstung um das Sicherheitsgadget kann die Werkstatten aktiv vermarkten.

Der Sinn der Dashcam besteht darin, Nutzer bei Unfällen und Parkremplern durch Videomaterial abzusichern. Die kleine Kamera (engl. Cam) wird im Fahrzeuginneren entweder hinter der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett (engl. Dash) montiert.


Die professionelle Verlegung der Kabel ist eine attraktive Zusatzleistung für die Werkstatt.
Bildquelle: shutterstock

Die professionelle Nachrüstung umfasst vor allem das unsichtbare Verlegen der Kabel, welche von der Windschutzscheibe unter dem Himmel und entlang der A-Säule verlaufen, um den 12V-Anschluss in der Mittelkonsole zu erreichen. Für Werkstätten ein attraktives Zusatzgeschäft: Unfachmännisch installierte Dashcams und ihre herumfliegenden Kabel stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko während der Fahrt dar. Für die Installation braucht es Innenraumhaken, saubere Hände und kleine Kenntnisse rund um die Elektrik.

Auch die Automobilindustrie ist bereits auf die neumodische Sicherheitskamera aufmerksam geworden, so sind einige neue Modelle schon ab Werk mit einer integrierten Dashcam lieferbar. Der Autohersteller Ford bietet die Möglichkeit, ausgewählte Modelle mit einer Dashcam inklusive Einbau für 389 Euro nachzurüsten. Entsprechend können sich auch freie Werkstätten für die professionelle Nachrüstung positionieren. Auf dem Markt sind Kameras bereits für weniger als 30 Euro erhältlich, qualitativ hochwertigere Kameras können auch 240 Euro oder mehr kosten – hier ist gute fachliche Beratung gefragt.

Die Verwendung der Aufzeichnungen als Beweismaterial stellt immer noch eine Grauzone dar. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Aufzeichnungen als Beweis bei Unfall-Prozessen verwendet werden dürfen, dazu im Widerspruch steht jedoch das Datenschutzgesetz. Demnach ist das permanente Aufnehmen eigentlich unzulässig. (SB)

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