Seit dem 1. Juli 2025 ist für alle Arbeitgeber das Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) verpflichtend, um die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren zu ermitteln und so die Pflegeversicherungsbeiträge zu berechnen. Dieses digitale Verfahren ersetzt das bisherige vereinfachte Nachweisverfahren und soll eine automatisierte und fehlerfreie Erfassung der Elterneigenschaft ermöglichen.
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