In Deutschland müssen alle Neuwagen eine Reihe moderner Assistenz- und Sicherheitssysteme haben. Die EU-Verordnung Nr. 2019/2144 soll Fahrzeuginsassen und Verkehrsteilnehmer schützen. Zu den bekannten Fahrzeugsicherheitssysteme wie beispielsweise Rückhaltesysteme, Reifendruckkontrollsystem und Geschwindigkeitsassistent, werden für die Erstzulassung von neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (M1, N1) ab 7. Juli 2026 weitere Assistenzsysteme verbindlich vorgeschrieben.
- Das Notbremsassistenzsystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern (advanced emergency braking system) erkennt eine Gefahrensituation selbstständig und kann das Abbremsen des Fahrzeugs veranlassen, um einen Zusammenstoß mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern zu verhindern oder abzumildern.
- Das Warnsystem bei nachlassender Konzentration Ub des Fahrers (advanced driver distraction warning) unterstützt den Fahrer dabei, sich auf den Verkehr zu konzentrieren, und warnt, wenn er abgelenkt ist.
- Außerdem neu: der erweiterte Kopfaufschlagschutzbereich bzw. Fußgängerschutz (enlarged head impact zone). Fahrzeuge müssen so konstruiert und gebaut sein, dass sie einen erweiterten Kopfaufprallschutzbereich bieten. So sollen Fußgänger bei einem Unfall besser geschützt werden.
- Die Vorschriften für den Notfall-Spurhalteassistenten (emergency lane-keeping system) gelten jetzt auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung. Für alle anderen wurde dieses System bereits zum 7. Juli 2024 Pflicht für die Erstzulassung.
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