Kalkulation ist das A und O

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Bildquelle: Fahrzeug Lackierer Bundesfachgruppe

Das Fahrzeuglackierhandwerk ist von der Energiepreisentwicklung besonders hart betroffen. Teilweise sind die Energieabrechnungen bis zu achtfach höher gegenüber dem kalkulierten Preis vor der Krise. Die gestiegenen Kosten müssen daher auf die Stundenverrechnungssätze umlegt werden. Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (BFL) und die Werkstatt-Werte-Union e.V. hat ein paar Maßnahmen formuliert, wie die Kalkulation angepasst werden kann.

Stundenverrechnungssatz überprüfen – aber wie?

  • Ein Soll-Ist-Vergleich des Durchschnittsverbrauchs an Energiekosten der Vergangenheit (Strom, Gas, Wasser, Heizung etc.) in kWh gibt einen ersten Überblick. Diese Kosten bspw. im DATEV-Kontenrahmen SKR03 ab Konto 4230 und im SKR 04 ab Konto 6320
  • Schlüsseln Sie den Verbrauch nach den letzten zwei, drei Jahren, bei unterjähriger Betrachtung ggf. auch nach Monaten/Quartalen
  • Stellen Sie fest, wieviel Euro der Preisanstieg beträgt (pro kWh in Euro als Differenz von Neuvertrag gegenüber Altvertrag)
  • Berechnen Sie die neue Gesamtbelastung in Euro pro Jahr/Monat auf Basis des Neuvertrags für Energie (Nicht nur die Mehrkosten)

Die Berechnung der produktiven Kapazität des Betriebes in Stunden 2022 bzw. 2023, die Sie am Markt verkaufen können

  • Diese Gesamtkapazität kann bspw. schon allein aufgrund eines höheren Krankheitsstandes Ihrer Gesellen variieren
  • Ziehen Sie auch hier einen Vergleich der Gesamtstunden über die letzten zwei, drei Jahre
  • Dividieren Sie die bisherige Belastung nur aus Energiekosten durch die bisherige Kapazität in Stunden. So erhalten Sie die bisherige Belastung aus Energiekosten in Euro/Std. – für die letzten zwei, drei Jahre
  • Dividieren Sie anschließend die neue Belastung aus Energiekosten durch Ihre aktualisierte Kapazität in Stunden. So erhalten Sie die neue Energiekostenbelastung in Euro/Std. Die Differenz zwischen den Beträgen für die Vergangenheit und die aktuelle Situation zeigt Ihnen den Mehrbetrag, den Sie Ihrem Stundenverrechnungssatz zuschlagen müssen, um die Energiepreisentwicklung abzufangen.

Berechnen Sie auf die gleiche Weise weitere gestiegene Kosten (bspw. Versicherungen)

Niemand kann die Preisverteuerung korrekt prognostizieren, aber es muss damit gerechnet werden, dass sich die Entwicklung auf dem Energiemarkt in den kommenden Jahren nicht unbedingt entspannt und dazu möglicherweise auch noch regionale Unterschiede hinzukommen.

Fazit: Betriebe müssen regelmäßig(er) und kontinuierlich ihre Kosten analysieren und Kostenrechnung betreiben, um den Stundenverrechnungssatz anzupassen. Dazu gehört auch der wiederholte Konditionencheck bestehender Verträge. Und nicht zu vergessen – kostenlose Serviceleistungen, wie z. B. der Ersatzwagen, sind durchsteigende Beschaffungs- und Unterhaltskosten ebenfalls auf den Prüfstand zu stellen, oder zu streichen.

Musterschreiben und ein Excel-Tool zur Berechnung der Mehrkosten aus Gas und Strom sind beim BFL und WWWU e.V. erhältlich.

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