Nicht als unfallfrei verkauft:Pauschale Klausel schützt Händler nicht

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Bildquelle: Pixabay

Kann der Zusatz im Kaufvertrag, das Fahrzeug werde „nicht als unfallfrei“ verkauft, Händler gegen spätere Reklamationen absichern? Ein Urteil des Landgerichts Köln (Urt. v. 26.05.2026, Az. 18 O 329/25) zeigt, dass es so einfach nicht ist. Wer mit Fahrzeugen handelt, muss seine Aufklärungspflicht ernst nehmen und Kaufinteressenten bereits vor Vertragsschluss vollständig informieren.

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