Reifenpanne am SUV – gleich vier neue Reifen?

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Mit den SUV hat der Allradantrieb eine hohe Beliebtheit erlangt – und kann im Service für neue Probleme sorgen. Foto Audi AG

Mit den SUV hat der Allradantrieb seinen Einzug in die breite Masse erlebt – im Falle eines Reifenschadens muss die Werkstatt daher wissen, was getan werden darf und was nicht.

Viele SUVs sind mit Allradantrieb ausgestattet, oder konnten diesen optional erhalten. Was auf Fahrten abseits befestigter Wege für mehr Traktion sorgt, die Anhängelast erhöht und die Fahrdynamik auf der Straße steigert, sorgt im Servicefall mitunter für Unmut beim Kunden und Probleme in der Werkstatt. Denn hat ein Allradfahrzeug eine irreparable Reifenpanne, gelten andere Regeln als beim Fahrzeug mit Front- oder Hinterradantrieb.

Gleiche Reifen aufziehen

Unabhängig vom Antrieb empfehlen die Fahrzeughersteller, nur gleiche Reifen des gleichen Herstellers und Profils zu montieren – ansonsten drohen Umfangsabweichungen trotz gleicher, nomineller Reifengröße.

Art des Antriebs wichtig

Zunächst muss unterschieden werden, welche Art des Allradantriebs vorliegt – oder ob das Fahrzeug tatsächlich über Allradantrieb verfügt, da viele SUVs auch nur optional alle vier Räder antreiben. Zu unterscheiden ist der Allradantrieb in zwei Kategorien: Zuschaltbarer Allradantrieb und permanenter Allradantrieb.

Viele kleinere und günstigere Fahrzeuge setzen auf einen zuschaltbaren Allradantrieb, der erst zum Tragen kommt, wenn ein oder mehrere Räder Schlupf aufweisen. Dann wird die zweite Achse, meist die Hinterachse, mittels einer Lamellenkupplung zugeschaltet. Bei einem zuschaltbaren Allradantrieb ist es möglich im Falle einer Reifenpanne nur die Reifen auf einer Achse zu ersetzen, vorausgesetzt, die Differenz des Profils zwischen den beiden Achsen beträgt nicht mehr als zwei Millimetern.

Beim permanenten Allradantrieb werden alle Räder dauerhaft angetrieben, was ein Mitteldifferential nötig macht, das häufig erst in höherwertigen Fahrzeugen verbaut wird. Wird hier ein neuer Reifen fällig, müssen alle vier Räder begutachtet werden. Beim permanenten Allradantrieb darf schon der Unterschied vom linken zum rechten Rad einer Achse nicht mehr als einen Millimeter betragen. Auch hier gilt: Nicht mehr als zwei Millimeter Profildifferenz zwischen den Achsen. Ist dies nicht mehr einzuhalten, müssen im schlimmsten Fall tatsächliche vier neue Reifen montiert werden. (SB)

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