Wartungen & Inspektionen in der freien Werkstatt: Kein Garantieverlust!

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Noch immer hält sich das Vorurteil hartnäckig: „Wer bei freien Werkstätten Wartungen und Inspektionen durchführen lässt, muss mit einem Garantieverlust rechnen.“ Doch die Wahrheit sieht ganz anders aus!

Kein Garantieverlust bei Serviceleistungen nach Herstellervorgabe

Viele Autofahrer sind verunsichert, wenn es um die Garantie ihres Fahrzeugs geht. Weit verbreitet ist die Meinung, dass das Auto ausschließlich in einer Vertragswerkstatt, also einer Werkstatt der Marke des Autos, für Wartungen und Inspektionen vorgeführt werden kann. Andernfalls drohe der Verlust der Garantie. Die Wahrheit ist jedoch: Seit dem Jahr 2010 kann der Hersteller eines Wagens die Garantie nicht mehr ohne weiteres mit der Nutzung der von ihm präferierten Fachwerkstatt verbinden. Das hat die EU-Kommission mit der KFZ-GVO 461/2010 festgelegt. Autofahrer sollten sich also merken: Serviceleistungen wie Wartung und Inspektion dürfen auch in freien Werkstätten durchgeführt werden, ohne dass hierbei die Garantie gefährdet wird. Die durchgeführten Arbeiten müssen lediglich nach Herstellervorgaben erfolgen.

© Text: Manuel Montefalcone / Verlag Kaufhold
© Bild: Pixabay

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