Branchen-Beispiel Fahrerassistenzsysteme

0
1886
Bildquelle: LackConsulting

Assistenzsysteme wie beispielsweise der Geschwindigkeitsassistent, Notbrems- oder Spurhalteassistent sowie Rückfahrassistent werden verpflichtend bei Neuwagen. Die EU-Verordnung 2019/2144 wurde im Juli 2022 verabschiedet. Nach einer zweijährigen Übergangszeit ist sie dann ab dem 6. Juli 2024 verpflichtend. In zwei Jahren dürfen Fahrzeuge nur noch zugelassen werden, wenn sie über einen intelligenten Geschwindigkeitsassistenten und einige andere Assistenzsysteme verfügen. Insgesamt acht Elemente sind angedacht.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Hinterlassen Sie einen Kommentar
Bitte tragen Sie Ihren Namen ein