Die große Abrechnung zum Corona-Hilfspaket

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Bildquelle: LackConsulting GmbH

Damit dem Fiskus kein Steuer-Euro entgeht, müssen alle Betriebe mit ihrer Steuererklärung nun auch eine neue „Anlage Corona-Hilfen“ abgeben.

Gehören auch Sie zu den Empfängern von Corona-Hilfen? Dann sind Sie ggf. schon mit dem Steuerberater in Kontakt, um die entsprechenden Unterlagen zusammenzustellen. Aber auch wenn Sie keine Hilfen in Anspruch genommen haben, sind Sie verpflichtet, eine Erklärung abzugeben.

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