Nicht erst seit Corona: Gesundheitsschutz und Fürsorgepflicht ernst nehmen

0
2196
Repanet-Berater Jörg Kölling informiert MitarbeiterInnen und Geschäftsführung über die Notwendigkeit von Gesundheitsschutzmaßnahmen. (Quelle: Repanet)

Repanet, das internationale Netzwerk freier Fachbetriebe der Karosserie- und Lackierbranche, weist darauf hin, dass man den Gesundheitsschutz der MitarbeiterInnen nicht als Verwaltungskram abtun und auf die lange Bank schieben sollte. Repanet-Berater Jörg Kölling hat festgestellt: „Vielen Verantwortlichen in den Betrieben ist gar nicht klar, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, neben externer Betreuung auf dem Gebiet Arbeitssicherheit auch arbeitsmedizinische Vorsorgen in der Werkstatt und im Büro anzubieten“. Diese  Fürsorgepflicht gilt ab dem ersten Mitarbeiter und der ersten Mitarbeiterin, und die vorgeschriebenen Untersuchungen müssen gegenüber den Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden.

Revisionen nehmen zu

Dabei dient eine Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze als Grundlage für zu treffende Maßnahmen. „Die Gefährdungsbeurteilung ist wie eine Checkliste, bei der zu verbessernde Punkte im Betrieb beispielsweise mit einer gelben Ampel markiert sind“, erklärt Kölling. „Werden die Empfehlungen des Arbeitsschutzspezialisten umgesetzt, wechselt die Ampel bei der nächsten Betriebsbegehung auf grün. Dann haben die Aufsichtsbehörden bei ihren Betriebsrevisionen – die übrigens wieder zunehmen – weniger zu bemängeln.“ Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsämter und Arbeitsmediziner verlangen bei jeder Kontrolle eine aktuelle und qualifizierte Gefährdungsbeurteilung.

Quelle: Repanet

Auch Maßnahmen zur Pflichtvorsorge müssen Arbeitgeber von sich aus in regelmäßigen Abständen veranlassen. So erfordern beispielsweise Arbeiten, bei denen über 15 Minuten lang eine Kombinationsfilter-Maske mit Atemwiderstand (FFP2) getragen werden muss, eine Pflichtvorsorgeuntersuchung des Lungenvolumens.

Fürsorgepflicht absichern

Im Rahmen einer Eignungsuntersuchung werden MitarbeiterInnen auf ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten unter physischen und psychischen Gesichtspunkten überprüft. Umfasst eine Arbeit beispielsweise das Fahren von Fahrzeugen (etwa Besorgungsfahrten, Fahren von Gabelstaplern oder Schleppwagen) sollte der Arbeitgeber die „Vorsorge Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit“ anbieten, um sich im Rahmen seiner Fürsorgepflicht abzusichern. „Sinnvollerweise“, rät Kölling, „legt man die Teilnahme an dieser Untersuchung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon im Arbeitsvertrag als Pflicht fest.“

Die rechtlichen Grundlagen dafür stehen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). „Leider werden Angebote für solche Eignungsuntersuchungen oft nicht genutzt“, bedauert Jörg Kölling. „Dabei sind sie gerade in der momentanen Situation, in der in vielen Betrieben Ungelernte oder Quereinsteiger beschäftigt werden, wichtig.“

Expertise schafft Überblick

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von sogenannte Angebotsuntersuchungen. Die Teilnahme daran ist freiwillig, aber der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Untersuchungen regelmäßig anzubieten. Darunter fallen etwa turnusmäßige Gehöruntersuchungen für Personen an lärmkritischen Arbeitsplätzen oder Sehtests für Bürokräfte an Bildschirmarbeitsplätzen.

Um den Überblick über die verschiedenen arbeitsmedizinischen Maßnahmen zu behalten, empfiehlt Berater Jörg Kölling, sich die Expertise eines für die Branche qualifizierten Arbeitsmediziners einzuholen. Darüber hinaus sollte Gesundheitsschutz im eigenen Interesse eines Betriebes weit oben auf der Agenda stehen. „Nicht nur, weil es vorgeschrieben ist, sondern weil es sich um eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers handelt“, so Kölling. Letztlich sind gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein enorm wichtiger, vielleicht sogar der wichtigste Faktor für jeden Betrieb. (DV)

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Hinterlassen Sie einen Kommentar
Bitte tragen Sie Ihren Namen ein