Pflichten und Rechte von Werkstätten

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Foto: Tim Reckmann /pixelio.de

Nahezu jeder Werkstattbetreiber kennt die Situation: Kaum hat der Kunde die Schlüssel seines Fahrzeugs erhalten, steht er wieder in der Tür und reklamiert Schäden, die vorher angeblich nicht da waren. Für den, der bei der Entgegennahme des Fahrzeugs ein Protokoll gefertigt hat und so nachweisen kann, dass der „Mangel“ bereits früher vorhanden war, sind derartige Vorkommnisse keine Herausforderung.

Anders ist es, wenn nach einer Reparatur Folgeschäden auftreten oder es gar zu einem Unfall kommt, weil der Auftrag tatsächlich nicht ordnungsgemäß ausgeführt oder Nebenpflichten verletzt worden sind.

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