Nachfrage nach Freizeitfahrzeugen weiter hoch

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Der Citroën Type Holidays hatte seine Premiere auf dem Caravan-Salon in Düsseldorf gefeiert. Der umgebaute Camper Vans verbindet Features des kultigen Typ H mit dem modernen SpaceTourer (Foto: Citroën)

Im Auftrag des Caravaning Industrie Verbandes (CIVD) hat das Deutsche Wirtschaftswissenschaftliche Institut für Fremdenverkehr (e.V.) (dwif) an der Universität München die wirtschaftliche Bedeutung der Urlaubsform Caravaning für Deutschland untersucht. Laut jüngster Erhebung haben Caravaning-Urlauber im Jahr 2022 der heimischen Wirtschaft einen Umsatz von über 18,1 Milliarden Euro beschert. Dies ist ein Anstieg von 19,9 Prozent im Vergleich zur Vorjahresuntersuchung. Rund 5,9 Milliarden Euro bleiben direkt in den Urlaubsgebieten und kommen der regionalen Wirtschaft zugute. Insgesamt verzeichneten deutsche Campingplätze im vergangenen Jahr über 52 Millionen (+11,5 Prozent) touristische Übernachtungen. Hinzu kamen rund 17,6 Millionen (+10,9 Prozent) Übernachtungen durch Reisemobil-Tourismus außerhalb von Campingplätzen.

Alleine in Deutschland sind rund 1,6 Millionen Freizeitfahrzeuge zugelassen und die Nachfrage nach Reisemobilen und Caravan ist weiter hoch. Das belegen nicht nur Studien aus der Marktforschung, sondern auch die sehr guten Besucherergebnisse der Caravaning-Messen. Zwar liegt die Branche aktuell bei Neuzulassungen unter den außergewöhnlichen Rekordwerten der ersten Coronajahre, bewegt sich aber insgesamt – wie bereits vor Pandemie – auf einem hohen Niveau: Im Zeitraum Januar bis Juli wurden in Deutschland insgesamt 63.141 Freizeitfahrzeuge neu zugelassen. Mit 15.117 Neuzulassungen liegt die Caravan-Sparte 11 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Die Reisemobil-Neuzulassungen erreichen mit 48.024 Einheiten (+0,7 Prozent) das drittbeste Ergebnis aller Zeiten für diesen Zeitraum.

Wohnwagen oder Wohnmobil?

In der Statistik siegt das Wohnmobil eindeutig: Fast 840.000 in Deutschland derzeit zugelassene Wohnmobile übertrumpfen 760.000 Wohnwagen.

Die gesamte genannte Fahrzeugwelt steht allen offen, die einen Führerschein der früheren Klasse 3 haben. Dieser wurde bis 31. Dezember 1998 ausgegeben. Sie dürfen sämtliche Fahrzeuge bis zu einem maximalen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen bewegen. Bei Wohnmobilen auf Basis von Lastwagen oder Bussen ist ein Lkw-Führerschein notwendig.

Wer nach dem 1. Januar 1999 einen Führerschein der Klasse B erworben hat, darf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bewegen. Die Fahrerlaubnis lässt sich aufstocken: Mit der Klasse C1 dürfen es Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sein. Diese kann alle fünf Jahre gegen Vorlage einer Gesundheits- und Augenuntersuchung verlängert werden.

Beim Beladen mit der Urlaubsausstattung ist die erlaubte Gesamtmasse stets im Auge zu halten. Wenn das Wohnmobil mit allen Einbauten und Zusatzausstattung beispielsweise ein Leergewicht von 2.900 Kilogramm hat und maximal 3.500 Kilogramm wiegen darf, dürfen 600 Kilogramm hinein. Da ein Wohnmobil ohne Fahrer nicht fahren kann, ist dieser mit 75 Kilogramm bereits im Leergewicht berücksichtigt. Jede weitere Person zählt als Zusatzgewicht. Kommen beispielsweise drei Personen hinzu, vielleicht sogar noch ein Hund, und das volle Reisegepäck der Familie, sind 600 Kilogramm Nutzlast nicht mehr ganz so opulent. Überschreitet man die zulässige Gesamtmasse, werden Geldbußen fällig – die in manchen Ländern empfindliche Höhen bis in den vierstelligen Bereich haben. Bevor man beim Einladen jeden Gegenstand einzeln wiegt: Ideal ist, mit dem fertig gepackten Reisemobil auf eine Fahrzeugwaage zu fahren. Diese gibt es oft ganz in der Nähe, etwa bei Baustoffanbietern oder Entsorgungsbetrieben. Umfangreiches Wissen rund um Wohnmobile, aber auch zu Wohnwagen und eine große Bandbreite spannender Themen enthält der Caravaning-Ratgeber der GTÜ. Sein Motto: Auf hundert Seiten zum Camping-Profi. Erhältlich ist das Heft bei allen teilnehmenden GTÜ-Partnerinnen und Partnern. (cepe)

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