Verbandskasten im Auto ist Pflicht

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Bildquelle: BBE

Laut Paragraf 35h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss ein Verbandskasten im Auto mitgeführt werden. 90 Prozent der Autofahrer empfinden den Verbandskasten im Auto als (eher) wichtig, so das Ergebnis einer Befragung von 1.000 Autofahrern in Deutschland.

Dabei gaben 41 Prozent der Autofahrer an, dass sie schon mindestens einmal vom Verbandskasten Gebrauch gemacht haben. Dies war jedoch bei nur 7 Prozent im direkten Zusammenhang mit dem Fahrzeug der Fall. Das Erste-Hilfe Material kam bei 34 Prozent der Befragten in einem anderen Kontext zum Einsatz.

Rund ein Viertel der Autofahrer kennt die ursprüngliche Herkunft des Verbandskastens nicht, da dieser bereits beim Autokauf enthalten war. Müssten sie heute einen Verbandskasten kaufen, so würden 32 Prozent der Befragten diesen online bestellen, während 36 Prozent ihn vom Discounter beziehen würden.

Ist der Verbandskasten abgelaufen, droht ebenso ein Bußgeld, weil es so gewertet wird, als wäre kein Verbandsmaterial im Fahrzeug.

Das Erste-Hilfe-Set im Auto sollte folgenden Inhalt aufweisen:

  • 1 Heftpflasterrolle (5 m x 2,5 cm)
  • 14teiliges Pflasterset
  • 4 Wundschnellverbände (10 cm x 6 cm)
  • 1 Verbandpäckchen klein (K)
  • 2 Verbandpäckchen mittel (M)
  • 1 Verbandpäckchen groß (G)
  • 1 mittleres Verbandtuch (40 cm x 60 cm)
  • 1 großes Verbandtuch (60 cm x 80 cm)
  • 6 Kompressen (10 cm x 10 cm)
  • 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
  • 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
  • 2 Dreiecktücher DIN 13 168-D
  • 2 Tücher zur Hautreinigung/Desinfektion
  • eine Rettungsdecke (210 cm x 160 cm)
  • Erste-Hilfe-Schere
  • Einmalhandschuhe (mindestens 4)
  • Erste-Hilfe-Broschüre
  • Inhaltsverzeichnis
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