E-Fahrzeuge und Hybride – im Pannenfall nicht abschleppen

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Bild: shutterstock

Während sich das Abschleppen bei herkömmlichen Verbrennern mit Schaltgetriebe vergleichsweise einfach gestaltet, sollte die Werkstatt eigene Abschleppversuche bei E-Autos und Hybriden tunlichst vermeiden.

Fehlender Leerlauf könnte Batterie und Leistungselektronik beschädigen

Der Grund: Drehen die Räder die Elektromotoren mit, induzieren diese Strom ins Bordnetz – welches dafür nicht vorgesehen ist. In diesem Moment der Stromerzeugung, ohne dass das Auto betriebsbereit ist, kann die Leistungselektronik oder die HV-Batterie beschädigt werden. Abschalten oder umgehen kann man diesen Vorgang nicht, auch ein Abstecken des Motors würde wenig bewirken: Die E-Maschinen arbeiten im Hochspannungsbereich, der bei zu hoher Leerlaufspannung in Funkenschlag münden würde.

Um Schäden zu verhindern, dürfen E-Fahrzeugen und Hybriden daher nur mit angehobenen Rädern abgeschleppt beziehungsweise abtransportiert werden. Die nötigen technischen Vorrichtungen bringen professionelle Abschleppdienste mit.

Stefan Bienert, Leiter der Abteilung Vertragspartnermanagement beim ACE, beruhigt:„Unsere jüngsten Erfahrungen zeigen, dass E-Autos im Vergleich zum Verbrenner seltener liegen bleiben. Das liegt einerseits natürlich daran, dass der Fahrzeugbestand noch recht jung und die batterieelektrischen Pkw größtenteils neuwertig sind. Andererseits setzt sich ein Elektrofahrzeug aus weniger Bauteilen zusammen und verfügt so von Haus aus über weniger Fehlerquellen: Ob Zündanlage, Gemischaufbereitung oder Antrieb, dem E-Auto sind diese Fehlerquellen weitestgehend fremd, während sie beim Verbrenner zu den häufigsten Fehlerursachen zählen.“

Vor dem Abschleppen in die Anleitung schauen

Der Autoclub ACE rät im Fall der Fälle, zuerst in die Anleitung des Autos zu schauen, ob das eigene Fahrzeug selbst abgeschleppt werden kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte auf einen professionellen Abschleppdienst zurückgreifen. Die gilt im Übrigen für alle Antriebe, denn auch beim Abschleppen eines Pkw mit Automatikgetriebe gelten ähnliche Regeln wie für die Stromer. (SB)

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