Serie Expertenfokus: Intelligente Sensoren übernehmen

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Assistenzsysteme wie beispielsweise der Geschwindigkeitsassistent, Notbrems- oder Spurhalteassistent sowie Rückfahrassistent werden verpflichtend bei Neuwagen. Die EU-Verordnung 2019/2144 wurde im Juli 2022 verabschiedet. Nach einer zweijährigen Übergangszeit ist sie dann ab dem 6. Juli 2024 verpflichtend. In zwei Jahren dürfen Fahrzeuge nur noch zugelassen werden, wenn sie über einen intelligenten Geschwindigkeitsassistenten und einige andere Assistenzsysteme verfügen. Insgesamt acht Elemente sind angedacht. Laut der EU-Typengenehmigungsverordnung sind folgende Fahrerassistenzsysteme vorgesehen:

• Notbremsassistent, der Hindernisse erkennt,

• Notbremslicht mit pulsierenden Bremslichtern bei starkem Bremsen,

• Notfall-Spurhalteassistent, der mithilfe bildverarbeitender Lösungen und Sensoren den Verlauf der Fahrspur erfasst,

• intelligenter Geschwindigkeitsassistent,

• Rückfahrassistent,

• Müdigkeitswarnassistent,

• Reifendrucküberwachungssysteme,

• erweiterter Kopfaufprallschutzbereich.

Die Systeme basieren auf Sensor- und/ oder Kamera-Informationen. So oder so haben die verpflichtenden Assistenzsysteme auch zur Folge, dass sie im Service beherrscht werden müssen. Wohlwissend, dass die Neufahrzeuge zunächst in erster Linie in einer Vertragswerkstatt betreut werden, so werden auch freie Marktteilnehmer zunehmend mit Fahrerassistenzsystemen konfrontiert.

„Entwicklungen und die daraus resultierenden Veränderungen und Anforderungen lassen sich nicht verhindern, aber wir können und müssen sie professionell planen und umsetzen!“ (Alexander Hennemann)

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