Gemeinsam die Instandsetzungsquote steigern

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Bildquelle: ProMotor/T.Volz

Anfang Juni erreichte die Redaktion FREIE WERKSTATT der Kommentar von Matthew Whittall, CEO der Innovation Group, der zum „Instandsetzen statt Erneuern“ aufrief. „Die Innovation Group misst seit mehr als zehn Jahren die Instandsetzungsquoten von bestimmten Bauteilen in seinem Reparaturnetz. Obwohl die Quoten im Werkstattnetz höher sind als im allgemeinen Markt, stagnieren sie seit nunmehr fünf Jahren. Hier sehen wir einen sehr großen Hebel, umweltschonend zu agieren. Denn jede Instandsetzung vermeidet eine ganze Produktionskette für ein Ersatzteil“, so Whittall.

Laut Innovation Group kann das finanzielle Einsparungspotenzial bei deutlich über 20 Prozent liegen. „Gleichwohl können die Werkstätten mehr Arbeitszeit fakturieren. Eine Win-Win-Situation mit ökologischem Vorteil“, beschreibt Matthew Whittall die Situation.

Instandsetzungsquoten ausgewählter Teile (Quelle: Innovation Group, Daten 2021)

Die Redaktion hat über die Instandsetzungsquote von 20 Prozent mit L+K-Werkstätten gesprochen, denen die Vorteile einer Instandsetzung längstens bekannt sind. In vielen Werkstätten wird auch schon seit vielen Jahren im Sinne der Nachhaltigkeit das Prinzip gelebt, wenn eine Reparatur möglich ist, wird repariert, ansonsten wird ein neues Teil verbaut. Die Rentabilität einer Reparatur rechnet sich allerdings nur, wenn auch die Bereitschaft vorhanden ist, die Investitionen in moderne Werkzeuge und in die Ausbildung der Mitarbeiter*innen in Reparaturtechniken zu unterstützen. „Es muss ein Umdenken stattfinden. Denn der Aufwand, um die Kompetenz für Instandsetzung und die technischen Voraussetzungen auf einem Qualitätslevel zu halten, ist nicht zu unterschätzen“, so Thorsten Stüting, Geschäftsführer der Werner Bollwinkel GmbH.

Nicht zu vernachlässigen sei außerdem, dass immer im Sinne des Kunden agiert werden muss. Gebrauchtteile oder instandgesetzte Teile einzubauen, kann auch negative Folgen haben, wenn beispielsweise ein Leasingfahrzeug nicht mit einem Neuteil repariert wurde.

Folgende Fragen sind in den Werkstattgesprächen gestellt worden: „Ist das wirklich umsetzbar, wenn Schadensteuerer fünf bis sechs Jahre Garantie auf die Unfallinstandsetzung verlangen? Werden die Betriebe am Ende die Kosten übernehmen, wenn sich ein Gutachter nach der Reklamation des Kunden entscheidet, dem Betrieb ein Neuteil ins Regressbuch zu schreiben? Ist der Kunde im Haftpflichtschadenfall damit einverstanden? Wird das Gutachten nach der Leasingrückgabe oder beim Verkauf des Fahrzeuges eventuell vom Gutachter eine Einschränkung der Reparaturbewertung erhalten? Reicht dann die merkantile Wertminderung aus? Wie ist der Stand bei einem erneuten Unfall, wird das Fahrzeug dann mit einem bekannten Vorschaden schlechter bewertet, weil es instandgesetzt wurde?“

Nachhaltigkeit und die aktuelle Misere der Ersatzteilbeschaffung sind gute und auch richtige Argumente, um das Thema Instandsetzung zu positionieren. Allerdings sind die Werkstätten der Meinung, dass viel für eine fachgerechte Instandsetzung, aber auch viel gegen eine Quotenregelung spricht. Denn wenn das Ziel der Instandsetzung Kostenersparnis statt Weltrettung ist, kann es keine Win-Win-Situation mit ökologischem Vorteil sein.

Ihre Meinung würde uns interessieren. Was halten Sie davon, eine Instandsetzungsquote zu installieren?

Schreiben Sie uns, ob Instandsetzung eine Win-win-Situation mit ökologischem Vorteil ist.

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