Partikelmessung: Übergangsregelung beschlossen

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Harald Hahn, Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs Abgasmessgräte und Diagnose im ASA-Bundesverband (Foto: ASA)

Der 1. Januar 2023 bleibt zwar unverändert als Einführungstermin für die Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung an Dieselmotoren, aber es wird eine Übergangsregelung geben.

Übergangsregelung gilt bei verbindlicher Gerätebestellung bis zum 1. November 2022

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 02.09.2022 die Verantwortlichen der berechtigten Untersuchungsstellen für die Durchführung der Abgasuntersuchung über die Übergangsregelung zur Einführung des Partikel-Messverfahrens (PN) informiert. Diese soll im Oktober veröffentlicht werden.

  1. Alle Untersuchungsstellen, die zum 01.01.23 mit PN-Geräten beliefert wurden, müssen die PN-Messung durchführen.
  2. Verfügen sie noch nicht über ein PN-Messgerät, dürfen sie über den 01.01.23 hinaus für den noch festzulegenden Zeitraum das Verfahren der Trübungsmessung anwenden. Die Möglichkeit, von der Übergangsfrist Gebrauch zu machen, besteht jedoch ausschließlich dann, wenn die berechtigten Stellen den schriftlichen Nachweis einer verbindlichen Bestellung eines PN-Messgerätes erbringen können.

„Mit der Übergangsregelung trägt das Ministerium den massiven Liefer- und Beschaffungsproblemen für technische Komponenten Rechnung, die seit einigen Monaten im Markt herrschen und alle Gerätehersteller gleichermaßen betreffen“ sagt Harald Hahn, Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs Abgasmessgräte und Diagnose im ASA-Bundesverband.

Gerätehersteller auf der Automechanika

Informationen zum Stand der Baumusterprüfung und zur Beschaffungssituation können sich die Besucher auf den Ständer der Gerätehersteller einholen.

„Aufgrund der Advanced Diffusion Charging Technologie kann auf toxische Betriebsmittel verzichtet werden“, so Alexander Heinz, Vertriebsleiter Bartec Auto ID GmbH, die in Halle 8.0 Stand E 89 den nEC Partikelzähler präsentieren.

Bis zu 15.000 Geräte bis Jahresende

Aktuell sehen sich die Gerätehersteller in der Lage, bei weiterhin planmäßigem Fortschritt im Baumuster- und im Akkreditierungsprozess bis zum Jahresende zwischen 11.000 und 15.000 Geräte zu liefern. Die Stückzahlen ab Januar werden mit 2.000 bis 3.000 pro Monat beziffert.

„Bei der Marktabschätzung geht man von einem Bedarf von 12.000 bis 15.000 Geräten allein bei den Prüforganisationen aus. Hinzu kommen noch 35.000 AU-Berechtigungen bei den Kfz-Werkstätten. Allerdings ist hier derzeit offen, wie viele Werkstätten sich tatsächlich mit der PN-Messtechnik beschäftigen und auch selbst Geräte anschaffen werden“, so Harald Hahn.

Legt man die oben genannten Zahlen zugrunde, wäre bis Ende März 2023 ein Ausstattungsgrad von ca. 17.000 bis 24.000 Geräten erreicht. „Bis Ende Juni 2023 könnten zwischen 23.000 bis 33.000 Geräte im Feld verfügbar sein“, rechnet Harald Hahn hoch.

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