Viele Reparaturarbeiten einer Kfz-Werkstatt erfordern, dass Mechaniker*innen über den On-Board-Diagnose-Anschluss (OBD) Zugriff auf den Datenstrom des Fahrzeugs erhalten. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den freien Kfz-Werkstätten das Recht zugesprochen, dass Restriktionen beim Zugang von OBD-Informationen wettbewerbsverzerrend sind.
Wenn an einem Fahrzeug eine neue Batterie, eine neue Windschutzscheibe oder ein neues Getriebe eingebaut werden, müssen die Fahrzeuge neu angelernt werden, damit Fahrerassistenzsysteme wieder zu hundertprozentig funktionieren. Einige Hersteller haben technische Hürden eingebaut, um freien Werkstätten den Zugang zu den Fahrzeugdaten zu verwehren. Verbraucher*innen wird somit die Wahlfreiheit eingeschränkt. Und Lizenzen müssen gekauft werden, die die Reparatur verteuern.
Die Auslegung des EU-Rechts durch den EuGH schafft EU-weit Rechtssicherheit und wird sowohl für die Fahrzeughersteller als auch für alle unabhängigen Marktteilnehmer hinaus verbindlich sein. ATU und Carglass® Deutschland haben über die internationalen Anwaltskanzlei Osborne Clarke die Entscheidung des EuGH erwirkt.
„Die Entscheidung des Gerichts stärkt faire und ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen auf dem Kfz-Servicemarkt und den Mehrwert, den sie für Verbraucher bedeuten. Wir sind entschlossen, konstruktiv mit allen Fahrzeugherstellern zusammenzuarbeiten, dieses Urteil wirksam umzusetzen, damit Verbraucher weiter von den Vorteilen eines fairen Wettbewerbs profitieren, die der unabhängige Kfz-Servicemarkt bietet“, so kommentiert Carlos Brito, CEO der Belron Group, Muttergesellschaft von Carglass® Deutschland.
Für den Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) ist das Urteil im Sinne der Kunden, weil es einen fairen Wettbewerb für die Fahrzeugreparatur zulässt. „Herstellerübergreifende harmonisierte Lösungen für den sicheren Zugang zu Fahrzeuginformationen sind gut für die Fahrzeugsicherheit sind. In einer solchen Regulierung können geeignete Maßnahmen geschaffen werden, die unter Einhaltung höchstmöglicher Schutzvorgaben einen fairen Wettbewerb im Reparaturmarkt ermöglichen“ so ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel. (cepe)