Keine Angst mehr vor hohen Reparaturkosten

0
1342
Bildquelle: Rekoga

Advertorial

Die Kunden der freien Werkstätten verbindet ein typisches Merkmal: Sie fahren Fahrzeuge, die aus dem Garantiezeitraum der Hersteller altersbedingt herausgefallen sind. Mit zunehmendem Alter häufen sich Mängel und damit notwendige Reparaturen, die den Geldbeutel empfindlich strapazieren können. Dennoch sind die Kunden aber auf die Zuverlässigkeit ihrer Fahrzeuge angewiesen. Als Partnerbetrieb der Rekoga kann eine freie Werkstatt ihren Kunden diese Sorge nehmen.

Zuverlässigkeit (ver-) sichern

Die Rekoga arbeitet partnerschaftlich seit mehr als 27 Jahren mit der Europa Versicherung zusammen und ist damit eine feste Größe in der Kfz-Versicherung. Das Alleinstellungsmerkmal der Rekoga ist die Gebrauchtwagenversicherung, die „Autokrankenversicherung Maxx“: Hier geht es nicht um die Absicherung von Unfallschäden, sondern darum, den Besitzern von Gebrauchtwagen, also den Kunden der freien Werkstätten, die Sorge vor einem kostspieligen Ausfall ihres Fahrzeugs zu nehmen. Das heißt: In die Versicherung sind alle wesentlichen mechanischen, elektrischen, elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Originalbauteile des versicherten Fahrzeuges eingeschlossen – inklusive der Antriebsbatterien von Elektrofahrzeugen. Nicht eingeschlossen sind lediglich Verschleißteile und Teile, die im Rahmen der regulären Wartungsarbeiten gewechselt werden müssen, Bereifung, Karosserieteile inklusive Verdecken und Verglasung, Innenausstattungen sowie Teile, die nicht durch den Fahrzeughersteller verbaut bzw. zugelassen wurden.

„Maxx“imale Sicherheit zum festen Preis

Eine Besonderheit der Autokrankenversicherung Maxx ist, dass sie keine Veränderungen der Einstufung kennt: Versichert der Kunde zum Beispiel ein Auto, das zu Beginn der Vertragslaufzeit vier Jahre alt ist und eine Laufleistung von 60.000 Kilometern hat, so ändert sich der Tarif auch dann nicht, wenn das Auto irgendwann 120.000 Kilometer oder mehr gelaufen und doppelt so alt ist. Auch im Falle einer Inanspruchnahme der Versicherung ändert sich nichts an der Einstufung.

Der Kunde entscheidet lediglich zu Versicherungsbeginn, ob er im Schadenfall 50, 75 oder 100 Prozent der Schadensumme abgesichert haben möchte. Dabei ist die jährliche Gesamtschadensumme auf 10.000 Euro brutto limitiert.

Die freie Werkstatt als Partner

Die Rekoga Versicherung arbeitet deutschlandweit mit vielen freien Werkstätten zusammen. Grundsätzlich kann sich jede freie Werkstatt um eine Partnerschaft bewerben und im Zusammenspiel mit ihren Kunden die Vorteile der Autokrankenversicherung nutzen: Wenn Kunden der freien Werkstatt einen versicherungsrelevanten Schaden melden, werden sie für die Reparatur direkt in „ihre“ freie Werkstatt weitergeleitet. Eine Win-Win-Situation für alle: Die Werkstatt festigt ihren Ruf als verlässlicher Partner mit Blick für die Kundeninteressen; die Kunden können die Schäden in ihrer vertrauten Werkstatt reparieren lassen, ohne teure Rechnungen fürchten zu müssen.

Ihre Partnerwerkstätten stattet die Rekoga mit Infomaterial für die Kunden aus, so dass diese sich selbst ein Bild machen und bei Interesse einen Vertrag abschließen können. Ein spezieller QR-Code im Info-Flyer sorgt dafür, dass bei einem Vertragsabschluss die vermittelnde Werkstatt als Partnerwerkstatt für die Auftragsvermittlung erfasst wird.

Bildquelle: Fotolia

Neugierig geworden?

Im Rekoga-Partner-Portal können sich freie Werkstätten zunächst unverbindlich über die Möglichkeiten einer Partnerschaft informieren:

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Hinterlassen Sie einen Kommentar
Bitte tragen Sie Ihren Namen ein