Was ändert sich 2024?

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Bildquelle: ProMotor_T.Volz

Im kommenden Jahr wird es eine Vielzahl neuer Herausforderungen geben. Die Gesetzesänderungen, die rund um das Auto gelten, sind folgende:

Fahrassistenten werden Pflicht für alle Neuwagen

Nachdem Fahrassistenten bereits seit 2022 für neu entwickelte Autos verpflichtend waren, wird die Vorschrift ab dem 7. Juli 2024 auf alle Neuzulassungen ausgeweitet. Zu den vorgeschriebenen Assistenzsystemen zählen unter anderem Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, die den Körper des Fahrers indirekt überwachen. Dies macht eine KI-gestützte Fahr- und Lenkanalyse möglich. Außerdem werden in allen Neufahrzeugen verpflichtend Geschwindigkeitsassistenten verbaut, die sogenannte Intelligent Speed Assistance (ISA).

Ab Sommer 2024 soll jedes neu zugelassene Auto über einen „Event Data Recorder“ verfügen. Diese Blackbox zeichnet das Geschehen rund um einen Unfall auf. Rechtlich gehören die Daten der Halterin oder dem Halter, sie dürfen aber auf Anordnung eines Gerichts oder der Staatsanwaltschaft ausgelesen werden. Ab dem 7. Juli 2024 werden EDR für Neuwagen verpflichtend.

Steigende CO2-Preise machen sich an der Zapfsäule bemerkbar

Zusätzlich greift die CO2-Preiserhöhung des Bundes ab 1. Januar 2024. Der Preis für CO2-Zertifikate wird dabei von 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne erhöht. Von der Preiserhöhung sind alle fossilen Energieträger wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel betroffen.

Neue Mautregelung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen kommt im Juli 2024

Der Gesetzgeber passt die Mautordnung im kommenden Jahr weiter an. Ab 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter über 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen. Davon ausgenommen sind emissionsfreie Fahrzeuge (bis 31. Dezember 2025[1]) sowie Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen unter anderem von Handwerksbetrieben. Die neuen Mautregelungen sollen auch dazu beitragen, dass Unternehmen schneller auf klimafreundlichere Antriebe umrüsten.

Führerscheine werden fälschungssicher

Bis spätestens 2033 will die EU alle Papier- und Checkkarten-Führerscheine durch fälschungssichere Exemplare austauschen lassen. Dies erfolgt stufenweise nach Geburtsjahr der Fahrer und Ausstellungsdatum des Dokuments. Bis zum 19. Januar 2024 haben die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 noch die Möglichkeit, ihren Führerschein zu tauschen. Ein Umtausch vor dem eigenen Stichtag ist außerdem für alle Fahrer möglich. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro. Der Umtausch kostet 25 Euro pro Person. (cepe)

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